Arbeitsrecht

Schwerpunkte

Helmer Tieben

Rechtsanwalt Mietrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Helmer Tieben in der Kölner Südstadt in der Nähe der Ulrepforte. In Köln gibt es nach Information der Information und Technik NRW (IT.NRW) mittlerweile etwa 500.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, welche bei etwa 100.000 Unternehmen angestellt sind. Daraus ergibt sich eine Menge Konfliktpotential, insbesondere weil der Arbeitnehmer einen Großteil seines Lebens in dem Betrieb des Arbeitgebers verbringen muss.

Rechtsanwalt Helmer Tieben berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und versucht immer, zusammen mit dem Mandanten die beste und sozialverträglichste Lösung für sein Problem zu finden. Wenn möglich, versuchen wir, den Gang zum Arbeitsgericht Köln zu vermeiden und bereits im Vorfeld eine Lösung zu finden. Sollte der Weg zum Arbeitsgericht allerdings unvermeidlich sein, werden wir Sie selbstverständlich auch dort mit Engagement und Nachdruck vertreten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die folgenden Themengebiete sind immer wieder Gegenstand der arbeitsrechtlichen Beratung:

1. Rechtsberatung bei Kündigung / Kündigungsschutzklagen / Sonderkündigungsschutz

Das mit Abstand relevanteste Themengebiet im Arbeitsrecht ist die Kündigung und etwa die Hälfte aller Klagen beim Arbeitsgericht sind Kündigungsschutzklagen. Mit dem Kündigungsschutzgesetz ist daher durch den Gesetzgeber ein Sonderrecht für die Kündigung von Arbeitsverträgen eingeführt worden. Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann aus personenbedingten Gründen, aus verhaltensbedingten Gründen, oder aus betriebsbedingten Gründen erfolgen.

Wenn sich ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung ungerecht behandelt fühlt, sollte beachtet werden, dass die Einreichung einer Kündigungsschutzklage in den allermeisten Fällen fristgebunden ist. Das heisst, dass der Arbeitnehmer ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit hat, um Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung einzureichen. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, so dass sich der Kläger später nicht mehr auf eventuelle Fehler der Kündigung berufen kann.

Ihr erster Kontakt bei Fragen zum Arbeitsrecht bei unserer Rechtsanwaltskanzlei ist Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben. Herr Helmer Tieben ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und kann damit langjährige Erfahrung insbesondere in diesem Rechtsgebiet aufweisen. Sollten Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, rufen Sie einfach Herrn Rechtsanwalt Tieben unter der Telefonnummer 0221 - 80187670 an.

Bei bestimmten Formfehlern kann und muss die Kündigung durch den Arbeitnehmer darüber hinaus innerhalb einer noch kürzeren Frist zurückgewiesen werden. Der Arbeitnehmer sollte somit am besten direkt am ersten Tag nach Erhalt der Kündigung den Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen.

Viele Arbeitnehmer sind allerdings nicht nur durch die allgemeinen Gesetze vor einer Kündigung geschützt, sondern können sich darüber hinaus auch noch auf weiteren Sonderkündigungsschutz berufen. Dies gilt zum Beispiel für Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Schwangere/werdende Mütter, Eltern in der Elternzeit, Datenschutzbeauftragte usw. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie dazu beraten werden möchten.

Aber auch wenn das Kündigungsschutzgesetz wegen der fehlenden Größe des jeweiligen Betriebes oder der kurzen Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers nicht anwendbar ist, heißt dies nicht, dass dem Arbeitnehmer willkürlich gekündigt werden kann. Denn insbesondere gegen eine sitten- oder treuwidrige Kündigung kann der Arbeitnehmer auch ohne Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes erfolgreich vorgehen.

Rufen Sie einfach an, damit wir zusammen mit Ihnen entscheiden können, ob und wie in Ihrem Fall vorgegangen werden muss.

2. Anwaltliche Beratung bei Abmahnungen

Im Gegensatz zur Kündigung, welche immer schriftlich zu erfolgen hat, ist die arbeitsrechtliche Abmahnung an keine bestimmte Form gebunden. Das bedeutet, dass sie nicht unbedingt schriftlich erfolgen muss, sondern auch mündlich erteilt werden kann.

Da die Abmahnung allerdings oftmals Voraussetzung einer wirksamen verhaltensbedingten Kündigung ist und/oder die Kündigung vorbereiten soll, ist aus Gründen der Nachweisbarkeit die schriftliche Abfassung der Abmahnung dringend anzuraten.

Sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite ist in Bezug auf Abmahnungen hohe Sorgfalt geboten, damit keine unerwünschten Rechtsfolgen entstehen. Ein Arbeitnehmer sollte eine Abmahnung nicht widerspruchslos hinnehmen und ein Arbeitgeber die Abmahnung sorgfältig überlegen und vorbereiten.

Wenn Sie Arbeitgeber sind und eine Abmahnung aussprechen möchten, oder Arbeitnehmer sind und eine Abmahnung angreifen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren, damit wird gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

3. Rechtshilfe bei Mobbing/Bossing

Der gesellschaftliche Wandel und die damit einhergehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Bestandes des Arbeitsplatzes haben zur Folge, dass sich einzelne Arbeitnehmer immer wieder dem Mobbing ihrer Arbeitskollegen oder Ihres Vorgesetzten (Bossing) ausgesetzt sehen. Studien zufolge haben sich bereits zwei Drittel aller Arbeitnehmer in ihrem bisherigen Arbeitsleben gemobbt gefühlt. Dem Mobbing insbesondere der Kollegen sollte allerdings sofort und entschieden entgegen getreten werden, da es ansonsten zu erheblichen Gesundheitsschäden des Gemobbten kommen kann.

Dabei ist es die arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers und damit des Vorgesetzten, dafür zu sorgen, dass einzelne Arbeitnehmer nicht von anderen Arbeitnehmern gemobbt werden. Aussagen des Arbeitgebers, dass die Arbeitnehmer dies unter sich regeln müssen, sind somit arbeitsrechtlich unhaltbar.

Wenn Sie gemobbt werden, rufen Sie uns an, damit wir zusammen mit Ihnen dafür sorgen können, dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wieder wohler fühlen und das Mobbing ein Ende hat.

4. Beratung und Vertretung hinsichtlich Arbeitsverträgen/Arbeitszeugnissen

Der Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er ist eine Sonderform des Dienstvertrages und sollte alle für das Arbeitsverhältnis wichtigen Regelungen enthalten.

Die wichtigsten Bestandteile des Arbeitsvertrages sind dabei die genaue Bezeichnung der Parteien, die genaue Beschreibung der Tätigkeit und die genaue Beschreibung der durch den Arbeitnehmer zu leistenden Arbeitszeit, sowie die Ausgestaltung des Arbeitslohnes.

Allerdings sollte der Arbeitsvertrag selbstverständlich weitere Regelungen enthalten, damit kein Streitpotential zwischen den Parteien entstehen kann (z. B. betriebliche Altersversorgung, Sonderzuwendungen, Nebentätigkeits- oder Wettbewerbsverbote).

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag entwerfen oder überprüfen lassen möchten, unterstützen wir Sie gerne! Ein wichtiges und für den Arbeitnehmer oftmals existentielles Thema sind darüber hinaus die Arbeitszeugnisse. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nämlich erheblich erschweren. Jeder Arbeitnehmer sollte das ihm erteilte Arbeitszeugnis somit dahingehend überprüfen, ob dieses auch tatsächlich seiner geleisteten Arbeit entspricht und keine versteckten Formeln enthält, welche dem zukünftigen Arbeitgeber ein falsches Bild vermitteln könnten.

Gerade diese berühmten Zeugnisformeln werden immer häufiger auch dazu verwendet, um dem Arbeitnehmer nachträglich noch eins auszuwischen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses.

5. Anwaltliche Unterstützung bei Auflösungsverträgen/Abfindungen

Mit dem Abschluss eines Auflösungs- bzw. eines Aufhebungsvertrages versucht sich der Arbeitgeber oftmals seiner arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer zu entziehen, da er dadurch um die Regelungen des Kündigungsschutzes herum kommen kann. Gerade wenn ein solcher Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung enthält, ist für den Arbeitnehmer größte Vorsicht geboten, da er mit diesem Angebot oftmals nur geködert werden soll und die ihm zustehende Abfindungssumme oftmals deutlich höher ausfällt. Ein Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag sollte somit nicht leichtfertig unterschrieben werden, da eine nachträgliche Anfechtung eines solchen Vertrages in den meisten Fällen aussichtslos ist. Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift drängen, sondern lassen Sie sich vorher durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Sie keinen teuren Fehler begehen.

6. Rechtlicher Beistand bei Arbeitslohn/Arbeitsgehalt

Der Arbeitslohn ist die Vergütung des Arbeitgebers für eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und wird in der Regel nachträglich gezahlt. Aufgrund wirtschaftlicher Zwänge wie zum Beispiel einer schlechten Auftragslage des Arbeitgebers oder aufgrund anderer Probleme kann es dazu kommen, dass der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers zu spät oder gar nicht zahlt. Damit es nicht zu Engpässen beim Arbeitnehmer kommt, sollte der Arbeitnehmer allerdings sofort dagegen steuern und den Arbeitgeber, am besten anwaltlich, unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Seit Januar 2015 gilt darüber hinaus der Mindestlohn. Oftmals herrscht Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob durch die Zahlungen des Arbeitgebers der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.

Ein weiteres streitträchtiges Thema ist die Frage, wann der Arbeitgeber nach dem Gesetz verpflichtet ist, den Lohn an den Arbeitnehmer weiter zu zahlen, zum Beispiel bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz oder bei Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Auch die Frage, ob und wie lange die Krankenkasse verpflichtet ist, Krankengeld zu zahlen, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch hier beraten wir selbstverständlich beide Parteien des Arbeitsvertrages und berücksichtigen dabei die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie arbeitsrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

Unsere Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Helmer Tieben Köln Südstadt (Nähe Ulrepforte/Chlodwigplatz)

Sachsenring 34
50677 Köln
Telefon: 0221 – 80187670
Telefax: 0221 – 2717110
e-mail: info@mth-partner.de
web: www.mth-partner.de

So sieht der Ablauf bei uns aus

01

Kontaktaufnahme

Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem

02

Erstgespräch
Wir besprechen in einem telefonischen Erstgespräch Ihr Problem und je nach Ersteinschätzung folgen weitere Schritte

03

Erstberatung / Treffen
Nach Terminvereinbarung folgt ein Treffen in der Kanzlei, um die notwendigen weiteren Besprechungen oder eine Beratung vorzunehmen

04

Ergebnisse
In enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt die rechtliche Vertretung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen