Mietrecht: Eine gerichtliche Entscheidung zur Wohnungsräumung wegen Todesdrohung durch den Mieter

Amtsgericht Bottrop, 23.09.2024, Az.: 12 C 44/24

Der Fall 12 C 44/24 des Amtsgerichts Bottrop behandelt die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung aufgrund einer fristlosen Kündigung. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe, die entscheidenden Fakten des Falls sowie die relevanten rechtlichen Grundlagen.

Hintergrund des Falls

Die Kläger, Eigentümer eines Hauses in Bottrop, hatten dem Beklagten sowie seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau eine Wohnung vermietet. Der Mietvertrag wurde bereits am 26. August 1981 geschlossen und enthielt ein lebenslanges Wohnrecht für den Beklagten. Die monatliche Grundmiete betrug 245,00 Euro.

Im Jahr 2023 übernahmen die Kläger das Haus und forderten aufgrund verschiedener Vorfälle die Räumung der Wohnung. Sie gaben an, dass der Beklagte mehrfach den Hausfrieden erheblich gestört habe, unter anderem durch Bedrohungen gegenüber ihrer Tochter, die ebenfalls Mieterin in dem Haus ist.

Die fristlose Kündigung

Die Kläger erklärten dem Beklagten am 20. Februar 2024 die fristlose Kündigung. Als Hauptgrund führten sie eine Bedrohung an, bei der der Beklagte die Tochter der Kläger mit den Worten „Ich erschieße dich“ bedroht haben soll. Zudem wurde die Kündigung am 23. Mai 2024 erneut ausgesprochen, nachdem es zu einem weiteren Vorfall kam, bei dem der Beklagte die Tochter körperlich attackiert und gewürgt haben soll.

Die Kläger sahen sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, da die Situation für sie untragbar geworden war und sie sich um die Sicherheit ihrer Tochter sorgten.

Argumente der Parteien

Klägerseite

Die Kläger machten geltend, dass das Verhalten des Beklagten den Hausfrieden nachhaltig stört und eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Sie argumentierten, dass die Bedrohung eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt, die eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Sie führten an, dass ein Zusammenleben unter diesen Umständen nicht mehr möglich sei.

Beklagtenseite

Der Beklagte hingegen behauptete, er habe lediglich auf Bedrohungen seitens der Kläger reagiert. Er gab an, dass er dem Kläger nur gesagt habe, er würde seine Schreckschusspistole einsetzen, sollte er sich erneut unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschaffen. Der Beklagte argumentierte, dass sein Verhalten durch die Bedrohungen des Klägers provoziert wurde und dass er lediglich sein Eigentum und seine Privatsphäre schützen wollte.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Amtsgericht Bottrop gab den Klägern Recht und verurteilte den Beklagten zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Entscheidende Faktoren waren:

  1. Rechtliche Grundlage: Das Gericht stützte sich auf die Vorschriften des BGB, insbesondere § 543 Abs. 1 BGB, welcher eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt.
  2. Nachhaltige Störung des Hausfriedens: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte den Hausfrieden nachhaltig gestört hat.
  3. Bedrohung als Straftat: Gemäß § 241 Abs. 1 StGB stellt die ausgesprochene Bedrohung eine Straftat dar.
  4. Fehlende Abmahnung: Aufgrund der Schwere des Vorfalls war eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

Das Gericht war der Überzeugung, dass die Aussagen der Kläger und der Zeugin glaubhaft sind und dass die Bedrohung des Beklagten eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt.

Folgen des Urteils

Der Beklagte wurde verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an die Kläger herauszugeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Zur Abwendung der Vollstreckung muss der Beklagte eine Sicherheitsleistung von 2.940,00 Euro erbringen. Dies bedeutet für den Beklagten erhebliche finanzielle Konsequenzen.

Rechtliche Einordnung

Das Urteil zeigt, dass Vermieter in bestimmten Fällen eine fristlose Kündigung erfolgreich durchsetzen können, wenn gravierende Verstöße gegen den Hausfrieden nachweisbar sind. § 543 Abs. 1 BGB bietet hier eine klare Grundlage für Vermieter, um bei Gefahr für Leib und Leben eine umgehende Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen.

Lehren aus dem Fall

  1. Dokumentation ist entscheidend: Vermieter sollten alle Verstöße sorgfältig dokumentieren, um vor Gericht einen belastbaren Nachweis zu erbringen.
  2. Sicherheitsleistungen beachten: Mieter sollten sich über die finanziellen Konsequenzen einer Räumungsklage bewusst sein.
  3. Schnelles Handeln bei Bedrohung: Vermieter sollten nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es zu ernsthaften Bedrohungen kommt.

Fazit

Der Fall 12 C 44/24 verdeutlicht die Tragweite von Bedrohungen im Mietverhältnis und die rechtlichen Möglichkeiten, die Vermietern zur Verfügung stehen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop stellt einen wichtigen Präzedenzfall für vergleichbare Fälle dar und zeigt, dass der Schutz des Hausfriedens oberste Priorität hat.

Quelle: Amtsgericht Bottrop

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie macht es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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