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Rechtsanwalt Helmer Tieben ist als Fachanwalt für Mietrecht Köln auf das Mietrecht spezialisiert und unter der 0221 80187670 zu erreichen. Der Standort der Anwaltskanzlei Köln ist der Sachsenring 34 und liegt zwischen der Ulrepforte und dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt.
Der Beratungsumfang im Mietrecht Köln umfasst dabei sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerberaummietrecht. Dabei wird auf permanente Fortbildung und Austausch mit weiteren Kollegen geachtet. So ist Herr Rechtsanwalt für Mietrecht Köln Mitglied im Kölner Anwaltverein und darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins mit bundesweit über 2.850 Mitgliedern, davon etwa 130 Mitglieder in Köln.
Auf dieser Webseite veröffentlichen und kommentieren wir darüber hinaus regelmäßig aktuelle Gerichtsurteile aus dem Bereich des Mietrecht Köln von Gerichten aus Köln, aber auch von Gerichten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Das Wohnraummietrecht ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, welches aus dem vorletzten Jahrhundert stammt. Aufgrund der Wandelung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse gab es somit seit Begründung des Mietrecht Köln immer wieder mehr oder weniger tiefgreifende Reformen der mietrechtlichen Regelungen.
Trotz dieser permanenten Veränderungen kann man das Wohnraummietrecht weiterhin als Mieterschutzrecht bezeichnen. Allerdings gab es gerade in letzter Zeit auch Reformen zugunsten des Vermieters, welche insbesondere wegen des Treibens sogenannter Mietnomaden notwendig waren.
Insbesondere mit der Beratung und Vertretung bei Kündigung von Wohnraummietverhältnissen wird die Anwaltskanzlei Köln immer wieder von Mietern oder Vermietern beauftragt. Bei Wohnraummietverhältnissen unterscheidet sich die Kündigung stark danach, ob der Vermieter oder der Mieter den Mietvertrag kündigt. Der Vermieter bedarf zur Kündigung eines besonderen Kündigungsgrundes, welchen er ausführlich in der Kündigung benennen muss. Häufige Kündigungsgründe im Mietrecht Köln sind zum Beispiel Zahlungsverzug, Gefährdung der Mietsache oder Störung des Hausfriedens.
Gerade in Ballungsgebieten wie der Stadt Köln, in der Wohnungen nur schwer zu finden sind, ist die Kündigung daher eines der streitträchtigsten Themen zwischen den Mietparteien. Hier hilft ein Anwalt für Mietrecht Köln, um sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Aus diesem Grunde ergibt sich gerade bei der Kündigung im Wohnraummietrecht Beratungsbedarf sowohl auf Seiten des Mieters als auch auf Seiten des Vermieters. Der Mieter muss sofort prüfen, ob die Kündigung berechtigt war und gegebenenfalls Widerspruch gemäß § 574 BGB oder andere Maßnahmen gegen die Kündigung einleiten. Der Vermieter muss vor Ausspruch der Kündigung prüfen, ob er überhaupt kündigen darf und ob seine Kündigung ordnungsgemäß formuliert und die Fristenregelungen ordnungsgemäß angewendet wurden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht Köln kann hierbei unterstützen.
Auch die Frage, ob die Kündigung ordentlich/fristgemäß oder außerordentlich/fristlos erfolgen und/oder ob vor der Kündigung einmal oder mehrfach abgemahnt werden muss, ist für mietrechtliche Laien oftmals schwer zu entscheiden und kann zu kostspieligen Fehlern führen. Auch kann unter bestimmten Umständen ein Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter einer Kündigung vorzuziehen sein. Ein großes Thema in der mietrechtlichen Beratung sind auch die sogenannten Eigenbedarfskündigungen oder Verwertungskündigungen durch den Vermieter. Immer öfter kommt es vor, dass zahlungskräftige Investoren, ganze Gebäude erwerben, in das Mietverhältnis eintreten und den alteingesessenen Mietern dann kurzfristig kündigen. Ein kompetenter Fachanwalt für Mietrecht Köln kann hierbei sowohl Mietern als auch Vermietern juristisch beistehen.
Sowohl die Eigenbedarfskündigung als auch die Verwertungskündigung sind allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft und müssen umfangreich und genau begründet werden. Als mietrechtlicher Experte berät Rechtsanwalt Mietrecht Köln sowohl Vermieter bei der Abfassung von Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen, aber auch Mieter bei der Abwehr solcher Kündigungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Anwalt für Mietrecht Köln selbstverständlich auch versuchen, eine Abfindung als Vertreter für den Mieter oder den Vermieter zu verhandeln. Dabei können Sie sich auf das Fachwissen und die permanente Fortbildung verlassen.
Ist das Mietverhältnis bereits gekündigt, der Mieter aber noch nicht ausgezogen, kann der Vermieter versuchen, den Mieter schnell zu vertreiben, indem er eine Räumungsklage oder eine Zwangsräumung einreicht. Eine Räumungsklage kann auch vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht werden, um Zeitverlust zu vermeiden, wenn der Mieter durch sein Verhalten (Widerspruch gegen die Kündigung etc.) deutlich gemacht hat, dass er die Wohnung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht räumen wird.
Die Notwendigkeit einer Räumungsklage ergibt sich daraus, dass der Vermieter den Mieter nicht einfach aus der Wohnung kündigen kann, da dies eine rechtswidrige Räumung darstellen würde. Der Vermieter ist somit in der Ausübung seines Eigentumsrechts an der Wohnung eingeschränkt.
Stattdessen benötigt der Vermieter einen sogenannten Räumungsbescheid (Gerichtsurteil), dessen Vollstreckung nur ein Gerichtsvollzieher durchführen darf. Da der Verlust der Wohnung zwangsläufig mit schweren Härten verbunden ist, kann diese Art der Zwangsräumung mit erheblichen Hürden verbunden sein. Auch wenn das Gerichtsurteil den Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verpflichtet, kann dieser kurz vor dem Räumungstermin einen Räumungsschutzantrag beim Gericht stellen, der es dem Gericht ermöglicht, die Räumung vorübergehend auszusetzen. Anwaltskanzlei Köln berät Sie zu allen Fragen rund um Zwangsräumung und Räumungsklagen.
Es kann auch vorkommen, dass die Wohnung von der zuständigen Ordnungsbehörde beschlagnahmt wird und der Mieter trotz Räumungsbescheid in der Wohnung verbleibt, da die Ordnungsbehörde automatisch über die Einreichung der Räumungsklage durch den Vermieter informiert wird.
Kontaktieren Sie Fachanwalt Mietrecht Köln, wenn Ihnen als Mieter eine Räumungsklage droht oder Sie als Vermieter eine Räumungsklage durchsetzen möchten. Anwalt Mietrecht Köln berät Sie energisch und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Selbstverständlich können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, die durch die verspätete Rückgabe der Mietsache entstehen können.
Streitigkeiten zwischen Mietern können auch entstehen, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist oder eine garantierte Eigenschaft der Mietsache fehlt oder später wegfällt. Für die Dauer eines erheblichen Mangels der Mietsache ist der Mieter von der Mietzahlungspflicht befreit oder kann die Miete entsprechend mindern. Ist der Mieter also davon überzeugt, dass die Mietsache einen Mangel aufweist, muss er zunächst prüfen, ob ein erheblicher Mangel im Sinne des Gesetzes vorliegt, der ihn zu einer Mietminderung berechtigt . Darüber hinaus muss im Einzelfall geprüft werden, in welchem Umfang die Miete gemindert werden kann.
Mindert der Mieter die Miete ungerechtfertigt oder ist die Mietminderung überhöht, kann der Vermieter das Mietverhältnis ab einem bestimmten Betrag kündigen. Mängel an der Mietsache sind beispielsweise Feuchtigkeitsschäden/Schimmelbildung , Lärmbelästigung durch Verkehrslärm oder rücksichtslose Nachbarn . Gerade in Großstädten wie Köln mit ihrer hohen Bevölkerungsdichte zählt dieser Mangel zu den am häufigsten geltend gemachten. Wir beraten Sie gerne umfassend bei der Abwehr oder Durchsetzung einer Mietminderung aufgrund eines Mietmangels.
Bei Mietminderungen aufgrund von Schimmelbildung in einer Wohnung hängt die Berechtigung zur Mietminderung davon ab, ob die Schimmelbildung auf die Bausubstanz (Kältebrücken, Fassadenschäden etc.) oder auf das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist. Um eine gerichtliche Klärung dieser Frage auf Räumung oder Zahlung einer Mietminderung zu vermeiden, kann die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens ratsam sein.
Der Mietvertrag bildet die Grundlage des Wohnraummietverhältnisses. Bei der Ausarbeitung des Mietvertrages sollten beide Parteien besondere Sorgfalt walten lassen, da bereits hier mögliche Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt werden sollten.
Zunächst sollten beide Vertragsparteien eindeutig identifiziert sein . Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Partei des Mietvertrags eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen) ist. Auch das Mietobjekt sollte eindeutig identifiziert sein, denn nur so kann sichergestellt werden, dass zwischen den Parteien keine Streitigkeiten über den Umfang des Mietvertrags entstehen. Weitere wichtige Bestandteile des Mietvertrags sind Regelungen zur Kündigung, zu Schönheitsreparaturen , zur Kaution und zur Miete . Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tieben, er prüft Ihren Mietvertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten gerne für Sie!
Auch die Angemessenheit der vereinbarten Miete bzw. die Angemessenheit der vom Vermieter vorgeschlagenen Mieterhöhung kann überprüft werden. Obwohl die Wohnung im Eigentum des Vermieters steht, hat dieser unter keinen Umständen einen Anspruch auf Miete, da dem Mietvertrag gesetzliche Grenzen gesetzt sind. Zu diesen Grenzen zählen beispielsweise die sogenannte Mietpreisgrenze, der jeweils gültige Mietspiegel oder die Wuchervorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für Vermieter prüft Rechtsanwalt Tieben gerne die maximale Mieterhöhungsgrenze und verfasst ein Anspruchsschreiben an den Mieter, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen. Obwohl die Rechtsprechung die Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren gelockert hat, werden an die Ankündigung und Durchführung solcher Modernisierungsmaßnahmen nach wie vor relativ hohe Anforderungen gestellt.
Sollte Ihr Mieter derartige Modernisierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Mieterhöhungen unberechtigterweise ablehnen oder Sie als Mieter mit den angekündigten Modernisierungsmaßnahmen nicht einverstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen können.
Gleiches gilt für die Durchsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem Wohnhaus oder für Fragen zu den Pflichten von Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen.
Jedes Jahr fragen sich Vermieter und Mieter, ob die von ihnen erstellte Nebenkostenabrechnung tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Generell kann man davon ausgehen, dass etwa 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind. Dies muss nicht unbedingt mit Absicht des Vermieters zu tun haben, sondern resultiert sehr oft aus schlichter Unwissenheit oder Fehleinschätzung. Akzeptieren Sie daher die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung nicht einfach, sondern lassen Sie diese sicherheitshalber von Rechtsanwalt Helmer Tieben prüfen.
Die Mietkaution ist eine vom Mieter zu leistende Sicherheitsleistung und dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Sie dient dem Vermieter daher nicht als Instrument, um nach Vertragsschluss etwaige strittige Ansprüche des Mieters gegenüber geltend zu machen.
Ob und in welcher Höhe der Vermieter die Mietkaution einbehalten darf, ist daher immer wieder Streitpunkt zwischen den Mietern und bedarf sorgfältiger Abwägung. Rechtsanwalt Tieben berät Sie hierzu jederzeit gerne.
Rechtsanwalt Tieben berät Vermieter und Mieter zu rechtlichen Fragen rund um die Untermiete . Hat Ihr Mieter seine Wohnung ohne Ihre Zustimmung untervermietet, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, darunter das Recht, den Mietvertrag fristlos bzw. mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wenn Sie Mieter sind und Ihr Vermieter Ihnen trotz berechtigtem Interesse die Untervermietung Ihrer Wohnung verweigert, können Sie Ihren Vermieter auf Erlaubnis oder auf entgangene Miete verklagen. Kontaktieren Sie dazu einfach Rechtsanwalt Tieben!
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie nicht nur in den oben genannten Bereichen. Rechtsanwalt Tieben steht Ihnen bei allen mietrechtlich relevanten Fragestellungen zur Seite, wie etwa bei gesetzlichen Mieterwechseln, Mietvertragsverletzungen, mietvertragswidrigen Baumaßnahmen oder Installationen durch den Mieter, der Durchsetzung von Obhutspflichten des Mieters (Heizung, Lüftung oder Winterdienst) oder des Vermieters oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Besichtigungs- und Zutrittsrechten des Vermieters.
Das Gewerbemietrecht ist ein „Sondergebiet“ innerhalb des Mietrechts. Fehler bei der Vertragsgestaltung, insbesondere im Gewerbemietrecht, können schwerwiegende Folgen haben, daher sollte bereits zu Beginn des Mietverhältnisses rechtlicher Rat eingeholt werden.
Darüber hinaus umfasst das gewerbliche Mietrecht neben den klassischen Mietrechtsgebieten weitere Beratungsgebiete, wie etwa Konkurrenzschutz , Ausgestaltung bzw. Überprüfung von Mieterrechten oder Betriebspflichten etc.
In der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Tieben Sie mit dem Ziel, titulierte Zahlungs- oder andere Ansprüche (z. B. durch Gerichtsurteile oder Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide) durch schnellstmögliche Einleitung des Vollstreckungsverfahrens effektiv und effizient für Sie durchzusetzen. Selbstverständlich berät Herr Rechtsanwalt Tieben Sie ebenfalls in der Abwehr derartiger Vollstreckungsmaßnahmen. Die folgenden Stichwörte geben Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsgebiete in diesen Bereichen:
Im Falle einer Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung berät und vertritt Herr Tieben Sie mit dem Ziel, Zahlungs- oder sonstige Ansprüche (z. B. durch Gerichtsurteile, Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide) durch schnellstmögliche Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens effektiv und effizient für Sie durchzusetzen. Selbstverständlich berät Herr Tieben Sie auch bei der Abwehr solcher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wenn Sie Beratung im Bereich des Mietrechts bzw. der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung benötigen, rufen Sie unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de
Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem
Rechtsanwalt Helmer Tieben verfügt seit dem Jahr 2005 über eine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Mietrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht.
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