Kategorie: Ausländerrecht

Aus der dem Kläger obliegenden Mitwirkungspflicht ergibt sich die Verpflichtung,
Abschiebungsverbote sind in § 60 AufenthG geregelt. So darf ein
Wenn dem/der Betroffenen keine finanziellen Mittel zur Durchführung des Klageverfahrens