Foreigners‘ Law: Spousal Reunion Unlawful with Insecure Livelihood of the Family

Federal Administrative Court, November 16, 2010, Case No.: 1 C 20.09

When applying for spousal reunification to Germany, a distinction must be made between reunification with German citizens (§ 28 Abs. 1 No. 1 Residence Act) and with foreign nationals (§ 30 Residence Act).

If one of the spouses holds German citizenship, Article 6 of the Basic Law (GG) provides special protection to the German citizen. It is generally not to be denied to the German citizen to live with their spouse and family in Germany. Therefore, securing livelihood (§§ 5 Abs. 1 No. 1, 2 Abs. 3 Residence Act) is usually not a prerequisite for spousal reunification with Germans due to the unrestricted residence right of Germans in the country, according to § 28 Abs. 1 S. 3.

Spousal reunification with foreign nationals is governed by § 30 Residence Act. § 30 Residence Act requires that the foreign national holds one of the residence permits listed exhaustively in § 30 Abs. 1 No. 3 letters a to f Residence Act and, in the case of residence permits under § 30 Abs. 1 No. 3 letters d to f, meets the additional requirements specified. Additionally, the livelihood of both spouses and any minor children living with them must generally be secured.
Aufenthaltstitel_nach_dem_AufenthaltsG
The Federal Administrative Court had to decide a case regarding spousal reunification with a foreign national and the related issue of secured livelihood in the judgment mentioned above.

Facts of the Case:

Turkish man seeks spousal reunification with his wife living in Germany

The plaintiff, a 37-year-old Turkish national, sought a residence permit as a spouse under § 30 Abs. 1 Residence Act. In 2002, the plaintiff married a Turkish woman living in Germany, with whom he had three children. In 2005, he entered Germany with a visa for family reunification.

After the entire family started receiving Hartz IV benefits, the immigration authority refused the residence permit.

After the plaintiff began receiving benefits under the Social Code II (SGB II) for himself, his wife, and their youngest son in September 2006, the defendant (Land Berlin) denied the plaintiff’s application for a residence permit in 2008, stating that the family’s livelihood was not secured. The Administrative Court of Berlin dismissed the lawsuit, while the Higher Administrative Court of Berlin-Brandenburg ordered the defendant to issue a residence permit.

Higher Administrative Court only considered the livelihood of the foreign spouse as relevant

The Higher Administrative Court believed that it was sufficient if the livelihood of the arriving foreign spouse was covered. This was the case here, as the plaintiff’s income was now sufficient for his own needs, even if it was not enough for his wife and minor son.

Federal Administrative Court Ruling:

The Federal Administrative Court rules that all family members must be provided for

The Federal Administrative Court did not follow the view of the plaintiff and the Higher Administrative Court of Berlin-Brandenburg in the above decision. According to the BVerwG, it is not sufficient if the arriving spouse can cover their own needs in isolation but relies on public social benefits for their spouse and children. Spousal reunification generally requires that not only the livelihood of the arriving foreign spouse but also the livelihood of the family unit be covered without resorting to public social benefits. This was not the case here, as the family continued to receive benefits under the SGB II.

Source: Federal Administrative Court

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15 Responses

  1. Hallo Freunde,
    Ich habe meinem Mann vor 6 Monaten in der Schweiz geheiratet.Mein Mann hat einen F (Aufgenommene Flüchtlinge)Ausweis.Ich bin deutsche Staatsbürgerin.Mein Mann wollte Antrag für Erteilung eines Aufenhat stellen.
    Ich und meine Familie bekommen Leistungen von Jobcenter(Sozialhilfe).
    Kann ich meinen Mann ohne Einkommen,ohne Arbeit nach Deutschland holen?
    Meldebestätigung,4große Wohnraum haben wir.

    Kann mir jemand helfen?

  2. ich habe vor zwei Monaten geheiratet und und möchte meinen Mann nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mach zur zeit eine Ausbildung.

    Könnte ich das??

    Wenn ja

    Was muss ich genau mach.
    Muss mein mann Zuerst das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das Problem ist da taucht die Frage auf Wie ist ihr Lebensunterhalt gesichert , soll man dann Ausbildungsvergütung schreiben oder gar nichts. es würde mich sehr freuen wenn sie mir eine Antwort geben könnten ich bin da Ratlos.

    Danke im Voraus

  3. Hallo,
    ıch werde bald dıe deutsche Staatsangehörıgkeıt bekommen und danach ın der Türkeı heıraten. Meınen Ehemann möchte ıch nach Deutschland holen.

    Muss ıch dann 2 Jahre auf dıe Erlaubnıs warten, um den Antrag zu stellen oder geht das auch sofort?
    So wıe ıch es verstanden habe, geht es auch, wenn ıch Studentın bın und meın Ehemann kann trotzdem kommen?

    Ich bın dankbar für alle Antworten!

  4. Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt und habe mal ein paar fragen und zwar habe ich vor 3 wochen geheriatet in der Türkei..
    Habe selber aber die deutsche Staatsbürgerschaft.. Mein Mann beendet seinen Deutschkurs auch nächsten Monat..
    Das Problem ist ich lebe jz noch bei meinen Eltern und bin auf der suche nach Arbeit beziehe kein Hartz 4 oder sonst etwas..
    Wenn ich solange ich noch auf der suche bin Hartz 4 bekommen würde und eine Wohnung gefunden habe würde ich meinen Mann dann hier her bekommen.. Ist mir echt total wichtig schnell antwort zu bekommen… Danke schonmal im Vorraus…

    1. ich habe vor vier Monaten geheiratet und und möchte meinen Mann nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit den Deutschen Pass und entziehe seit zwei monaten Arbeitslosengeld. Ich lebe momentan noch bei meiner Familie wo es aber genug freiraum gibt.

      Gibt es eine moeglichkeit mein Eheman zu mir nach Deutschland zu hollen damit wir zusammen leben koenen ?

      Were ganz net wen sie mir Antworten koennten

  5. ich habe in der türkei geheiratet bin in deutschland geboren und aufgewachsen habe 1 kind und habe den türkischen pass wie hol ich mein mann aus der türkei nach deutschland bin sozialenfängerin gewesen habe momantan eine arbeit was ist der ausreichende lohn für uns 3 ?

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin nicht EU Bürger,habe Aufenthaltsgenemigung und bezie z.Z. ALG II. Meine Frau ist auch nicht EU bürgerin und nach dem Abschlüss Ihrer Master studium in Deutschland eine 18 Monatiger Aufenthaltsgenemigung erhalten hat, als Ausländischer Hochschulabsolväntin eine Qualifizierte Job zu finden. Leider hat Sie bis jezt nichts gefunden. Ihre aufenthaltsgemenmigung läuft ende März aus.
    wird ihe aufenthaltsgenemigung verlängert , als meine Ehrfrau , obwohl ich ALG II beziehe ?

  7. Hallo,
    Ich habe am 22.1.15 in der turkei geheiratet hab die Deutsche Staatsbürgerschaft habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    So jetzt ist meine Frage wie müssen wir vorgehen und was müssen wir machen das er nach deutschland Reisen kann.

    Er hätte auch schon einen Job hier wo er sofort anfangen könnte.

    Wir haben in antalya geheiratet, also ist Izmir Konsulat für antaya Region zuständig.

    Vielen dank für die Antworte.

  8. Guten Tag,
    durch Internet bin ich auf Ihre Webseite entdeckt. Ich bin ein Afrikaner (deutsche Angehörigkeit) ,zwei Kinder und verheiratet aber Scheidungsphase jetzt. Zurzeit bin ich Privat Insolvenz .Nach der Scheidung möchte ich meine Verlobte in Afrika verheiraten und nach Deutschland bringen. Ich arbeite bei Daimler und verdiene brutto ungefähr 3700€. Meine Frage lautet:wie sieht Familie Zusammenführen und Privat Insolvenz aus?

    Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Sehr geerthe Damen und Herren

    Undzwar habe ich ein GROßES problem.Ich bin Deutsche bin verheiratet und habe eine Tochter bin wieder schwanger.Ich habe im jahr 2014 geheiratet und lebe zurzeit im nord irak. Ich möchte meine Tochter mit nach Deutschland nehmen und habe einen Antrag für sie und für meinem mann gestellt. Zum 3 mal besuche ich die deutschekonsulat in Erbil.Ich habe alle Anforderungen und Papiere eingereicht aber ohne Erfolg.Die von der Botschaft teilte mir mit das ich am 14.08.2017 den Antrag da stellen Kann und das alles ruck zuck geht aber dann meinten die das mein kommen umsonst war ??? Ich bin Sprachlos und sehr sehr enttaeucht von der botschaft ohne das die meine unterlagen anschaute schickte sie mich nach Hause.Der lange Weg und das Ganze Geld alles weg.Ich habe am 06.09.2017 meinen Flug wieder nach deutschland.Ich kann meine kleine Tochter und meinen Mann nicht verlassen.Die Oma also meine Schwiegermutter kann nicht auf die kleine aufpassen ich habe echt angst um sie was mache ich jetzt bloß.Ich weiß nicht weiter bin verzweifelt.
    ICH HOFFE SIE KOENNEN MIR WEITER HELFEN WERDE IHNEN SOOO DANKBAR SEIN !
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Hallo,
    Ich habe gesehen, das hier Fragen an die Webseiten Betreiber gestellt werden, och weiß nicht ob Sie diese beantworten, habe jedenfalls keine Antworten gesehen. Ich habe eine ähnliche Frage.
    Ich bin deutscher und habe eine marokkanische Frau, mit der ich zwei Kinder habe, beide haben ebenfalls den deutschen Pass.
    Zur Zeit leben wir im Ausland, möchte aber wieder zurück kehren, wie ist das mit meiner Frau kann och Sie ohne Probleme mit rüberholen? Wenn ja wie mach ich das am einfachsten. Wie sieht das aus wenn ich arbeitslos wäre und wie sieht es aus wenn ich arbeite oder selbstständig bin?
    Können Sie mir helfen?

  11. ich bin in Deutschland geboren und seit einem Jahr aus der Türkei verheiratet mein visum wurde abgelehnt weil zwischen meinem Arbeitertrag und Probezeit keine 6 Monate besteht mein Arbeitertrag wird 1 Jahr verlängert muss ich ein unbefristetes Arbeitsvertrag haben für die Visum meiner Frau.

  12. Hallo ich verheiratet mit Türke und ein gemeinsames Kind .ich lebe in Deutschland momentan in Elternteil und fange bald wieder meine Ausbildung an.Ehegattrnnachzug würde abgelehnt da ich nicht genügend Einkommen habe. Ich besitze befristeten aufenthalstitel .jetzt meine frage ,würde es klappen wenn mein man einen Arbeitsvertrag unbefristet in Deutschland bekommen würde und durch sein Einkommen er alles deckt das dadurch Familienzusammenführung genehmigt wird ?

  13. Hallo ich will mein freund her hohlen und hier heiraten aber ich bekomme hartz 4 und arbeite teilzeit kann ich ihn her hohlen oder muss ich erst mit ihm in der Türkei heiraten damit er kommen kann und muss er trotzdem den sprachkurs machen

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