Verwaltungsrecht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt die Rechtmäßigkeit des Kölner Glasverbotes

Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, 09.02.2012, Az.: 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10

An dieser Stelle haben wir bereits über das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval berichtet:

https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/ordnungsrecht-glasverbot-zum-kolner-karneval-rechtswidrig/

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat nun dazu entschieden, dass das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 rechtmäßig war.

Ende 2010 hatte die Stadt Köln durch Allgemeinverfügung ein Glasverbot an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt ausgesprochen. Den dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.

Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Köln den gegen diese Verbote gerichteten Klagen mit der Begründung stattgegeben, dass die Gefahrenschwelle durch das bloße Mitführen und Benutzen sowie das Verkaufen von Glasgetränkebehältnissen noch nicht überschritten werde.

Dem folgte der 5. Senat des OVG NRW nicht und führte dazu aus, dass die durch die massenhafte Entsorgung von Glasbehältnissen drohenden Schäden (Schnittwunden, Reifenpannen, Behinderung von Rettungsfahrzeugen u.ä.) ein ordnungsbehördliches Einschreiten bereits gegen das Mitführen, Benutzen und Verkaufen von Glas rechtfertigen würden.

Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land NRW

Important Note: The content of this article has been prepared to the best of our knowledge and belief. However, due to the complexity and constant evolution of the subject matter, we must exclude liability and warranty. Important Notice: The content of this article has been created to the best of our knowledge and understanding. However, due to the complexity and constant changes in the subject matter, we must exclude any liability and warranty.

If you need legal advice, feel free to call us at 0221 – 80187670 or send us an email at If you require legal advice, feel free to call us at 0221 – 80187670 or send us an email at If you need employment law advice, feel free to call us at 0221 – 80187670 or send an email to info@mth-partner.de...

Rechtsanwälte in Köln beraten und vertreten Mandanten bundesweit

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *