Erneuerbare Energien: BGH stärkt Recht von Windenergieanlagenbetreibern zum Kauf von Ackerflächen

Bundesgerichtshof, 26.07.2011, Az.: BGH BLw 12/10

Der Ausbau der Windenergie bietet Landwirten gute Chancen, zusätzliches Einkommen durch die Verpachtung Ihrer Grundstücke an Betreibergesellschaften für Windenergieprojekte zu generieren.

Dazu wird grundsätzlich ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit zwischen 20 und 30 Jahren abgeschlossen.

Oftmals versuchen Betreibergesellschaften jedoch durch beauftrage Planungsbüros oder Makler landwirtschaftliche Flächen zu kaufen, um Standflächen für die Windenergieprojekte zu bekommen.

In der oben genannten Entscheidung hat der BGH nun das Recht der Betreiber von Windenergieanlagen gestärkt, Ackerland für Ihre Projekte zu kaufen.

Sachverhalt: In Thüringen wollte ein Windenergieunternehmen Ackerland für ein Windenergieprojekt kaufen.

Diesem Vorhaben trat jedoch ein Siedlungsunternehmen entgegen, welches ein Vorkaufsrecht geltend machte. Auch die Thüringer Landwirtschaftsgesellschaft beanspruchte ein solches Vorkaufsrecht.

Bundesgerichtshof: Der Landwirtschaftssenat des BGH folgte der Ansicht der Anlagenbetreiber und entschied nun endgültig, dass der Ausbau der Windkraft als umweltfreundliche Energieform zu den „volkswirtschaftlichen Belangen“ gehört und daher bei der Interessensabwägung zu berücksichtigen sei.

Der BGH entschied aber auch, dass die Anlagenbetreiber die Grundstücke nach Rechtssicherung den Landwirten wieder zum Verkauf anbieten müssen.

Quelle: Bundesgerichtshof

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