Die Bundesregierung hat am 08.11.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus Erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vorgelegt. Die Richtlinie 2009/28/EG bestimmt, dass im Jahr 2020 mindestens 18 % der in Deutschland verbrauchten Energie aus Erneuerbaren Energien stammen muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen durch die erneute Anpassung weitere Maßnahmen eingeführt werden, unter Anderem zum Beispiel die Einführung eines elektronischen Registers, mit dessen Hilfe die Herkunft von Strom aus Quellen für erneuerbare Energie nachgewiesen werden kann. Auch sollen öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen.
In der Konsequenz soll durch die geplante Gesetzesänderung vor allen Dingen das Erneuerbare Energien Gesetz („EEG“) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz („EEWärmeG“) an die EU-Richtlinie angepasst werden.
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