Gesellschaftsrecht: Welche Daten einer GmbH müssen ins Handelsregister eingetragen werden? - MTH Rechtsanwälte Köln
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Gesellschaftsrecht
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von: Helmer Tieben

Einführung in das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird und der Rechtssicherheit im Handelsverkehr dient. Es stellt sicher, dass die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen zuverlässig dokumentiert und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Es wird in zwei Abteilungen unterteilt:

Abteilung A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)

Abteilung B für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen darf. Eintragungen werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und die Anmeldung zur Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form, wobei die Unterschrift notariell beglaubigt sein muss.

Anmeldung einer GmbH im Handelsregister

Eine GmbH wird rechtlich erst durch die Eintragung im Handelsregister gegründet. Die Anmeldung darf nur durch den oder die Geschäftsführer erfolgen und muss von einem Notar beglaubigt werden. Erforderliche Angaben im Gesellschaftsvertrag umfassen den Firmennamen, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital sowie die Namen und Befugnisse der Geschäftsführer. Zudem müssen diverse Anlagen, wie der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer und eine Gesellschafterliste, eingereicht werden. Besondere Anforderungen gelten, wenn es sich um Sacheinlagen handelt oder das Unternehmen einer staatlichen Genehmigung bedarf.

Anmeldung einer Zweigniederlassung einer GmbH

Sowohl inländische als auch im Ausland ansässige GmbHs können in Deutschland Zweigniederlassungen anmelden. Für inländische GmbHs erfolgt die Anmeldung ebenfalls durch die Geschäftsführer am Gericht der Hauptniederlassung. Bei ausländischen GmbHs sind neben den allgemeinen Angaben zur Muttergesellschaft und der Zweigniederlassung auch zusätzliche Nachweise erforderlich, beispielsweise über das Bestehen der Muttergesellschaft und gegebenenfalls eine Genehmigung nach deutschem Recht.

Erforderliche Dokumente und rechtliche Voraussetzungen

Für jede Art der Eintragung im Handelsregister sind bestimmte Unterlagen notwendig. Bei der Anmeldung einer GmbH müssen neben dem Gesellschaftsvertrag eine Gesellschafterliste, eine Versicherung über das Stammkapital und weitere Dokumente eingereicht werden. Bei ausländischen Zweigniederlassungen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen und Nachweise über die Existenz der Muttergesellschaft notwendig. Alle Dokumente müssen in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden, um die Eintragung wirksam zu machen.

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