Der Weg zur erfolgreichen Unternehmensgründung
Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur eine gute Idee und Mut, sondern auch sorgfältige Planung und Organisation. Einer der ersten und wichtigsten Schritte dabei ist die Anmeldung eines Gewerbes. Denn nur, wer sein Gewerbe korrekt anmeldet, darf dieses auch rechtmäßig betreiben. Je nach Branche sind jedoch bestimmte Voraussetzungen und Auflagen zu beachten. Hier erfahren Sie, was genau unter einem Gewerbe zu verstehen ist, wer ein Gewerbe anmelden darf, wie der Anmeldeprozess funktioniert und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.
Wer muss ein Gewerbe anmelden – was ist mit der Gewerbesteuer?
Jeder, der eigenverantwortlich und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, tätig wird, muss ein Gewerbe anmelden. Dies ist immer dann der Fall, wenn man selbstständig arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistungen oder Produkte stellst. In diesem Fall benötigst man einen Gewerbeschein, bevor mit der Tätigkeit begonnen wird.
Zusätzlich ist man dann auch gewerbesteuerpflichtig, sofern der Umsatz – auch Gewerbeertrag genannt – die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro im Jahr überschreitet. Liegt der Jahresumsatz darunter, entfällt die Gewerbesteuer.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Gewerbeanmeldung?
Nicht jede Person, die selbstständig arbeitet, muss ein Gewerbe anmelden. Freiberufler wie Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte oder Ärzte sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Auch für Betriebe der sogenannten Urproduktion wie Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Achtung: Es gibt Mischformen! Manche freiberufliche Tätigkeiten können trotzdem gewerbepflichtig sein, z.B. wenn ein Architekt nebenbei Immobilien verkauft oder ein Augenarzt Kontaktlinsen vertreibt. In solchen Fällen ist eine separate Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig.
Tätigkeiten mit Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht
Für bestimmte Tätigkeiten ist eine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich, wie es die Gewerbeordnung vorschreibt. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde. Zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehören beispielsweise Reisegewerbe oder Versicherungsberatung. Genehmigungspflichtig sind u.a. die Herstellung von Arzneimitteln oder der Betrieb eines Rundfunksenders. Auch für das Betreiben einer Fahrschule, eines Taxiunternehmens oder einer Gaststätte benötigst du spezielle Genehmigungen.
Gewerbeanmeldung als EU- oder Drittstaatenbürger: Was gilt es zu beachten?
Um ein Gewerbe anzumelden, musst man volljährig und geschäftsfähig sein. Für einige Gewerbe ist außerdem der Nachweis bestimmter Qualifikationen erforderlich, etwa eine Meisterprüfung im Handwerk. Für Bürger aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen, sie können sich in Deutschland selbstständig machen. Drittstaatenbürger benötigen hingegen eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen.
Was passiert, wenn man kein Gewerbe anmeldest?
Die verspätete Anmeldung eines Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von mehreren Tausend Euro geahndet werden. Zudem kann das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangen, abhängig von deinem Umsatz.
Welche Kosten sind mit der Gewerbeanmeldung verbunden?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 20 und 60 Euro. Für Zweitschriften können zusätzliche Gebühren anfallen. Weitere mögliche Kosten betreffen polizeiliche Führungszeugnisse oder Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, die jeweils 13 Euro kosten. Die Bearbeitung der Anmeldung dauert in der Regel bis zu vier Wochen.
Viele Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, was die gleichen Kosten wie die persönliche Anmeldung verursacht. Die Unterlagen werden dir dann per Post zugestellt.
Die wichtigsten Schritte bei der Gewerbeanmeldung
Um ein Gewerbe korrekt anzumelden, sind einige formale Schritte erforderlich. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
1. Vorbereitung der notwendigen Dokumente
Benötigte Dokumente sind unter Anderem der Personalausweis, Gesellschaftsvertrag oder erforderliche Nachweise (z.B. Meisterbrief), abhängig von der Branche. Online-Anmeldungen erfordern dieselben Unterlagen in digitaler Form.
2. Antrag auf Gewerbeanmeldung einreichen
Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, postalisch oder online erfolgen. Die Online-Anmeldung bietet oft Vorteile wie keine Wartezeiten und bargeldlose Zahlung.
3. Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen
Nach der Anmeldung musst man innerhalb eines Monats einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen, um die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID zu erhalten.
4. Anmeldung bei IHK oder HWK
Als Gewerbetreibender ist man automatisch Mitglied der IHK oder HWK. Diese verlangen ebenfalls eine steuerliche Erfassung deines Unternehmens.
5. Kontakt zur Berufsgenossenschaft aufnehmen
Die Berufsgenossenschaft ist auch die gesetzliche Unfallversicherung. Man musst innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Genossenschaft gemeldet sein.
6. Optionale Anmeldungen
Je nach Branche sind möglicherweise weitere Schritte erforderlich, z.B. die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit oder die Eintragung in die Handwerksrolle.
Gewerbe um- oder abmelden
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn man seinen Betrieb verlegt oder die Tätigkeit änderst. Für die Ummeldung fallen in der Regel geringe Kosten an. Die Abmeldung eines Gewerbes ist hingegen kostenlos und kann einfach per Formular erfolgen.
Fazit: Der Weg in die Selbstständigkeit
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss für dein Unternehmertum. Wenn man die genannten Schritte befolgst und alle nötigen Formulare einreichst, ist der Prozess überschaubar. Sollte einem doch einmal ein Fehler unterlaufen, ist eine Nachmeldung in der Regel problemlos möglich.
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