Unternehmensgründung in Deutschland - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
Beratung unter:
Tel.: 0221 - 80187670

Wir verfügen über umfassende Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht sowie langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte Beantragung Ihres Visums und klären alle offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich voll auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit der Botschaft/Konsulat und außerdem mit der zuständigen Ausländerbehörde oder weiteren Stellen, die an der Unternehmensgründung Ihres Unternehmens beteiligt werden müssen (z. B. Industrie- und Handelskammer, Gewerbeamt oder die zuständigen Registergerichte).

Bei der Unternehmensgründung arbeiten wir zusammen mit externen Steuerberater, Notaren und einer Wirtschaftsexperten zur Erstellung eines tragfähigen Businessplanes.

Voraussetzungen für Nicht-EU-Bürger

Während EU-Bürger das Recht haben, ihren Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, also die sogenannte Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit genießen, ist die Gründung eines Unternehmens für Nicht-EU-Bürger mit formellen Anforderungen verbunden. Sie benötigen für die Existenzgründung und Selbstständigkeit entweder:

 

Ausländische Staatsangehörige können einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit erhalten, wenn sie:

 

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine Existenzgründung nach § 21 Aufenthaltsgesetz kann erteilt werden, wenn:

 

      • ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht,
      • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
      • die Finanzierung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird oft auch dann erteilt, wenn hohe Investitionen (z.B. ab 250.000 €) getätigt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann eine Stellungnahme dazu abgeben, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die zuständige Behörde.

Die Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Danach kann sie in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Je nach Verlauf wird nach 2, 3 oder 5 Jahren ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt.

Aufenthaltserlaubnis bei Unternehmensgründung

Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen

Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Diese Stellen binden die örtliche Ausländerbehörde ein, welche wiederum die fachkundigen Stellen (IHK oder Handwerkskammer) sowie weitere Behörden und Institutionen beteiligt.

Der Antragsteller muss die folgenden Unterlagen bei der Botschaft/dem Konsulat einreichen:

 

      • Businessplan (inkl. Kapital- und Finanzierungsplan, Ertragsvorschau für drei Jahre, Liquiditätsplan),
      • Nachweise über Kapital oder Kreditzusage,
      • Lebenslauf,
      • Qualifikationsnachweise (z.B. Hochschulabschlüsse, Berufserfahrungen),
      • Kooperationsnachweise, Absichtserklärungen oder Interessensbekundungen potenzieller Geschäftspartner oder Kunden,
      • bei Kapitalgesellschaften: Geschäftsführervertrag.

Zusätzliche Unterlagen, falls vorhanden:

 

Für bereits bestehende Unternehmen sind zusätzlich einzureichen:

 

      • Bilanzen der letzten beiden Jahre,
      • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten sechs Monate,
      • Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sofern keine Bilanz erstellt wird,
      • Steuerbescheide der letzten drei Jahre (falls vorhanden).

Businessplan

Der Businessplan ist ein entscheidendes Dokument für ausländische Unternehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen möchten. Er enthält eine detaillierte Beschreibung des Unternehmens und deckt alle Aspekte wie Finanzen, Marketing, Produkte, Kunden und Risiken ab.

Relevanz des Businessplans

Ein Businessplan ist wichtig, um deutschen Behörden nachzuweisen, dass der Antragsteller über ein klares, realistisches und nachhaltiges Geschäftskonzept verfügt. Er zeigt, dass der Unternehmer in der Lage ist, ein Unternehmen in Deutschland erfolgreich zu führen. Zudem hilft der Businessplan dem Unternehmer selbst, sich auf die Herausforderungen der Gründung in Deutschland vorzubereiten.

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan kann auch potenzielle Investoren und Geschäftspartner überzeugen, in das Unternehmen zu investieren oder als Partner einzutreten. Er zeigt, dass der Geschäftsinhaber sorgfältig recherchiert hat und dass das Unternehmen realistische Wachstumsaussichten hat.

Inhalt des Businessplans

Der Businessplan sollte folgende Aspekte berücksichtigen:

 

      • Unternehmerische Erfahrungen und fachliche Eignung des Antragstellers,
      • Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis,
      • Positive Auswirkungen auf die (regionale) Wirtschaft,
      • Beitrag zur Innovation und Forschung,
      • Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
      • Höhe des Kapitaleinsatzes,
      • Sicherung der Finanzierung des Unternehmens.

Inhalte im Einzelnen

Die Geschäftsidee

 

      • Wie lautet der Name Ihres Unternehmens?
      • Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an?
      • Was unterscheidet Ihr Unternehmen von anderen?
      • Wo soll Ihr Unternehmen ansässig sein? In welcher Stadt oder Region in Deutschland?
      • Handelt es sich hauptsächlich um Online-Geschäftstätigkeit oder wird es ein physisches Geschäft geben?
      • Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben?
      • Wie hoch ist das Stammkapital?

Produkt/Dienstleistung

 

      • Wie ist Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung definiert?
      • Wie unterscheidet es sich vom bestehenden Marktangebot?
      • Welche Marketingstrategien verfolgen Sie?
      • Verfügen Sie über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen?
      • Sind Urheberrechte, Patente oder Warenzeichen vorhanden?
      • Ist das Produkt marktreif oder noch in der Entwicklung?
      • Wurde das Produkt getestet, bevor es in den deutschen Markt eintritt?

Wettbewerb

 

      • Wer sind Ihre Wettbewerber?
      • Welche Stärken und Schwächen hat Ihr Unternehmen?
      • Wie können Sie Schwächen erfolgreich angehen?
      • Welche Marktlücke schließen Sie?

Kunden und Markt

 

      • Welche Zielgruppe sprechen Sie an? Haben Sie eine demografische Analyse durchgeführt?
      • Gibt es in Ihrer Region einen Markt für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung?
      • Wird der Markt von wenigen Großunternehmen dominiert?
      • Welche Werbemaßnahmen planen Sie, um Ihr Zielpublikum zu erreichen?

Finanzen

 

      • Was sind Ihre kurz- und mittelfristigen Verkaufsprognosen?
      • Wie hoch sind die Umsatzprognosen im ersten Jahr?
      • Verfügt Ihr Unternehmen über genügend finanzielle Mittel, um mögliche Liquiditätsprobleme zu vermeiden?
      • Wie hoch ist der Gesamtkapitalbedarf?
      • Wie wird Ihr Unternehmen finanziert?

Gründung des Unternehmens

Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist ein komplexer Prozess, bei dem die Erstellung eines Businessplans nur der Anfang ist. Es ist erforderlich, das Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu registrieren, sich beim Finanzamt und Gewerbeamt sowie der Industrie- und Handelskammer anzumelden und, je nach Gesellschaftsform, eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.

Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bildet eine wesentliche Basis für den Erfolg des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, stets zu bedenken, dass eine derzeit optimale Rechtsform durch spätere Entwicklungen, wie beispielsweise eine Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko, nachteilig werden kann. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Rechtsform noch angemessen ist oder ob eine Anpassung erforderlich wäre.

 

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