Wir verfügen über umfassende Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht sowie langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte Beantragung Ihres Visums und klären alle offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich voll auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit der Botschaft/Konsulat und außerdem mit der zuständigen Ausländerbehörde oder weiteren Stellen, die an der Unternehmensgründung Ihres Unternehmens beteiligt werden müssen (z. B. Industrie- und Handelskammer, Gewerbeamt oder die zuständigen Registergerichte).
Bei der Unternehmensgründung arbeiten wir zusammen mit externen Steuerberater, Notaren und einer Wirtschaftsexperten zur Erstellung eines tragfähigen Businessplanes.
Während EU-Bürger das Recht haben, ihren Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, also die sogenannte Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit genießen, ist die Gründung eines Unternehmens für Nicht-EU-Bürger mit formellen Anforderungen verbunden. Sie benötigen für die Existenzgründung und Selbstständigkeit entweder:
Ausländische Staatsangehörige können einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit erhalten, wenn sie:
Eine Aufenthaltserlaubnis für eine Existenzgründung nach § 21 Aufenthaltsgesetz kann erteilt werden, wenn:
Eine Aufenthaltserlaubnis wird oft auch dann erteilt, wenn hohe Investitionen (z.B. ab 250.000 €) getätigt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann eine Stellungnahme dazu abgeben, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die zuständige Behörde.
Die Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Danach kann sie in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Je nach Verlauf wird nach 2, 3 oder 5 Jahren ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt.
Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Diese Stellen binden die örtliche Ausländerbehörde ein, welche wiederum die fachkundigen Stellen (IHK oder Handwerkskammer) sowie weitere Behörden und Institutionen beteiligt.
Der Antragsteller muss die folgenden Unterlagen bei der Botschaft/dem Konsulat einreichen:
Zusätzliche Unterlagen, falls vorhanden:
Für bereits bestehende Unternehmen sind zusätzlich einzureichen:
Der Businessplan ist ein entscheidendes Dokument für ausländische Unternehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen möchten. Er enthält eine detaillierte Beschreibung des Unternehmens und deckt alle Aspekte wie Finanzen, Marketing, Produkte, Kunden und Risiken ab.
Ein Businessplan ist wichtig, um deutschen Behörden nachzuweisen, dass der Antragsteller über ein klares, realistisches und nachhaltiges Geschäftskonzept verfügt. Er zeigt, dass der Unternehmer in der Lage ist, ein Unternehmen in Deutschland erfolgreich zu führen. Zudem hilft der Businessplan dem Unternehmer selbst, sich auf die Herausforderungen der Gründung in Deutschland vorzubereiten.
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan kann auch potenzielle Investoren und Geschäftspartner überzeugen, in das Unternehmen zu investieren oder als Partner einzutreten. Er zeigt, dass der Geschäftsinhaber sorgfältig recherchiert hat und dass das Unternehmen realistische Wachstumsaussichten hat.
Der Businessplan sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist ein komplexer Prozess, bei dem die Erstellung eines Businessplans nur der Anfang ist. Es ist erforderlich, das Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu registrieren, sich beim Finanzamt und Gewerbeamt sowie der Industrie- und Handelskammer anzumelden und, je nach Gesellschaftsform, eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.
Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bildet eine wesentliche Basis für den Erfolg des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, stets zu bedenken, dass eine derzeit optimale Rechtsform durch spätere Entwicklungen, wie beispielsweise eine Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko, nachteilig werden kann. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Rechtsform noch angemessen ist oder ob eine Anpassung erforderlich wäre.
Wenn Sie Beratung und Vertretung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de