Erneuerbare Energien: Rechtliche Auswirkungen bei Verbreitung des EHEC-Erregers durch Biogasanlagen/Biomasseanlagen

Die rechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen können sich aus den verschiedensten Rechtsgebieten wie dem Immissionsschutzrecht, dem Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Abfallrecht, dem Hygienerecht, dem Wasserrecht oder dem Düngemittelrecht ergeben.

Die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Biogasanlagen/Biomasseanlagen haben das Immissionsschutzrecht und/oder das Baurecht zum Gegenstand.

Aufgrund aktueller Berichte, welche besagen, dass Biogasanlagen Ursache der Entstehung und Verbreitung des aggressiven EHEC-Erregers sind, könnte nun ein neuer Streitgegenstand hinzutreten.

Ein nicht unerheblicher Teil der Biogasanlagen wird mit einer Betriebstemperatur zwischen 30 und 40 Grad betrieben. Das E-Coli Bakterium, welches als die Grundform des EHEC-Erregers gilt, dürfte sich nach Expertenmeinungen bei solchen Bedingungen besonders wohlfühlen und sich daher stark vermehren und/oder mutieren.

Wenn die in den Anlagen enthaltenen Gärreste dann durch die Landwirte als Düngemittel ausgebracht werden, könnten daraus erhebliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung entstehen.

Insofern bleibt abzuwarten, ob Biomasseanlagen tatsächlich etwas mit der Verbreitung des EHEC-Erregers zu tun haben und inwieweit dies Gegenstand von Nachbarklagen werden kann bzw. werden wird.

Weitere Informationen:
https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-nachbarklage-gegen-biogasanlage-aufgrund-einzelfallbewertung-erfolgreich/
https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-nachbarschutz-gegen-biogasanlagenbiomasseanlagen/#more-399
https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-kein-nachbarschutz-gegen-geruche-einer-biogasanlage/

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert