Internetrecht: Aufbau und notwendige Angaben des Impressums eines eingetragenen Vereins (e. V.)

Bitte beachten: Das TMG wurde durch das DDG ersetzt, der Inhalt dieses Artikels ist aktuell. Eine Übersicht finden Sie hier

Impressumspflicht für die Webseite eines eingetragenen Vereins (e. V.)

Auch die Webseite eines eingetragenen Vereins (e. V.) muss ein Impressum beinhalten. Wie bei allen juristischen Personen ist ein Impressum erforderlich, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Was ist ein eingetragener Verein?

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, der auf Dauer angelegt und körperschaftlich organisiert ist. Er verfolgt ein gemeinsames Ziel und ist unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder. Sobald ein Verein ins Vereinsregister eingetragen wird, gilt er als „eingetragener Verein“ und erlangt nach § 21 BGB die Rechtsfähigkeit.

Mit der Rechtsfähigkeit haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen gegenüber Gläubigern. Zudem kann der Verein selbst klagen oder verklagt werden. Ein nicht eingetragener Verein hingegen besitzt keine Rechtsfähigkeit. In diesem Fall haften die Mitglieder persönlich für etwaige Schulden des Vereins.

Impressumspflicht für eingetragene Vereine

Betreibt ein eingetragener Verein eine Webseite oder Homepage, ist er nach dem § 5 des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) dazu verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen. Dieses muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden.

Was muss im Impressum eines Vereins stehen?

Das Impressum eines eingetragenen Vereins muss folgende Informationen enthalten:

1.Vollständige Anschrift des Vereins:

Name des Vereins, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

2.Kontaktinformationen:

Telefonnummer, Faxnummer (falls vorhanden) und E-Mail-Adresse.

3.Rechtliche Vertretung:

Angaben zum Vorstand, der den Verein rechtlich vertritt. Die Vertretungsregelungen finden sich in der Satzung des Vereins und müssen genau beachtet werden.

4.Eintrag im Vereinsregister:

Angabe des zuständigen Registergerichts und die Registernummer des Vereins.

5.Inhaltlich Verantwortlicher (bei journalistischen oder redaktionellen Inhalten):

Falls redaktionelle Inhalte auf der Webseite veröffentlicht werden, muss ein inhaltlich Verantwortlicher mit vollständigem Namen und Adresse benannt werden.

6.Quellenangaben für Bilder und Medien:

Quellenangaben für die auf der Webseite verwendeten Bilder, abhängig von den jeweiligen Lizenzverträgen.

Tipp: Impressum einfach generieren

Die einfachste Möglichkeit, ein rechtssicheres Impressum für einen eingetragenen Verein zu erstellen, ist die Nutzung eines Impressum-Generators. Einen solchen Generator finden Sie [hier].

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Mit dem Impressumgenerator können Sie das Impressum für Ihren eingetragenen Verein schrittweise erstellen und dann einfach in Ihre Webseite einbauen.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen. Eine Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Die Benutzung der hier aufgeführten Muster erfolgt auf eigene Gefahr.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

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