Internetrecht: Die Rechtsform der GmbH & Co. KG stellt besondere Anforderungen an das Impressum

Bitte beachten: Das TMG wurde durch das DDG ersetzt, inhaltlich ist der Artikel weiterhin aktuell. Eine Übersicht finden Sie hier

Die GmbH & Co. KG ist gesetzlich nicht geregelt und der Exot unter den Personengesellschaften, da sie eine Mischform aus einer Kapitalgesellschaft (GmbH) und einer Personengesellschaft (KG) darstellt. Dies hat zur Folge, dass auch das Impressum der Webseite einer GmbH & Co. KG besondere Anforderungen erfüllen muss.

Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern, dem Komplementär und den Kommanditisten.

Der Komplementär ist der Unternehmer der GmbH & Co. KG und führt die Geschäfte, die Kommanditisten statten im Normalfall die Gesellschaft durch ihre Einlagen mit Geld aus. Da der Komplementär grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen haften würde, wenn dieser eine Privatperson wäre, wird bei der GmbH & Co. KG die Rolle des Komplementärs durch die GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ausgefüllt.

Im täglichen Geschäftsverkehr kann die Haftung der geschäftsführenden Stelle somit begrenzt werden. Somit ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist ideal, wenn man die Vorteile der Rechtsform der Kommanditgesellschaft mit den Vorteilen der beschränkten Haftung einer GmbH kombinieren möchte.

Besonderheiten der GmbH & Co KG finden Niederschlag im Impressum

Wie bereits erwähnt, haben die Besonderheiten der GmbH & Co. KG auch direkten Einfluss auf die Inhalte und Ausgestaltung des Impressums der Internetseite einer solchen Gesellschaft.

Denn egal ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person wie die GmbH & Co. KG handelt, hat der Betreiber einer Webseite als Diensteanbieter gem. § 5 DDG für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Folgen Sie diesem Link und Sie können für Ihre GmbH & Co KG ein individuell angepasstes, kostenloses Impressum generieren:

https://www.mth-partner.de/impressumgenerator/impressum-generator.php

Neben der Firma der Gesellschaft (also dem vollständigen Namen) muss die Adresse, sowie die Telefon- und Faxnummer angegeben werden.

Weitere Pflichtbestandteile sind die Emailadresse sowie die Angabe des Registergerichts und der Registernummer.

Da die Komplementärin die GmbH ist, muss deren Namen sowie sämtliche Geschäftsführer der GmbH angegeben werden.

Auch das Registergericht und die Registernummer der GmbH ist anzugeben. Weitere Angaben sind die Wirtschaftsidentifikationsnummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie eventuell geltende berufsrechtliche Regelungen sowie die Erreichbarkeit dieser berufsrechtlichen Regelungen.

Im unteren Bereich können Sie mehrere Vorlagen eines Impressum für verschiedene Gesellschaftsformen finden:

 

Musterimpressum2Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen. Eine Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Die Benutzung der hier aufgeführten Muster erfolgt auf eigene Gefahr.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert